Rechtliches

Das Recht am eigenen Bild...
Am 25.05.2018 tritt die DSGVO in Kraft.
Die Auswirkungen auf journalistische Aktivitäten (wie die unsere) sind noch nicht rechtssicher geklärt.
Daher wird es bis auf Weiteres hier keine Berichte geben, auf deren Bildern Personen zu erkennen sind!!!

Bis zum 24.05.2018 war die Rechtslage wie folgt:.

In den §§ 22 und 23 des KunstUrhG ist alles genau geregelt, auch die Ausnahmen.

Diese Aussnahmen enthalten z.B.
a) Bilder aus dem Bereich der Zeitgeschichte
b) Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk erscheint und
c) Bilder von Versammlungen und Aufzügen.

Sollten wir Aufnahmen von Personen gemacht und hier veröffentlich haben, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben, fällt das also unter den Punkt "c".

Die Details zur Gesetzgebung kann man problemlos unter den angegebenen Paragraphen im Internet recherchieren.
Wir haben aber definitiv kein Interesse daran, hier Jemanden ungewollt "auszustellen".

Sollte doch mal Jemand ungewollt zu sehen sein:
Kurzer Anruf oder eMail, und die entsprechenden Aufnahmen werden gelöscht!!!

 

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